AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltung und Reisevermittlung
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen, Kunden und Extratour Touristik, Horst Reitz im folgenden Firma genannt, als Vermittler oder Veranstalter von Flug – Auto – Bus und Bahnreisen oder Reisen auch ohne Transportmittel einerseits und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft oder anderen Leistungsträger andererseits, sofern für diese nicht andere Vereinbarungen vorgehen nämlich der Bedingungen der Veranstalter und Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie auch die aktuelle Datenschutzerklärung der Firma.
1.0 Anmeldung Anmeldungen die schriftlich, Online, per Telefax, per E-Mail oder mündlich angenommen wurden, wobei wir im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages Drittleistungen (nämlich die Leistung der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters) für den/die angemeldeten Kunden besorgen. Das Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und den Fluggesellschaften bzw. den Flugveranstaltern, regelt sich ausschließlich nach den einschlägigen nationalen und internationalen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z. B. Abkommen von Guadalajara und Warschau, Luftverkehrsgesetz), den Geschäftsbedingungen der beteiligten Fluggesellschaft bzw. denen des beteiligten Flugveranstalters. Die vollständigen jeweiligen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den Reisekatalogen jedoch stehen diese auch in unserem Büro zur Verfügung.
Mit der Anmeldung ist der Kunde an sein Angebot bis zu 8 Tagen gebunden, es sei denn der Veranstalter/Fluggesellschaft sagt vorher ab oder die Buchung ist nicht mehr möglich. Insbesondere bei Änderungsabsprache ist der Kunde an die mündlichen mit unseren Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen gebunden, diese werden umgehend schriftlich bestätigt. Die Rechnung / Bestätigung stellt die letztendlich gebuchte Reiseleistung da. Wird bei Unstimmigkeiten nicht unverzüglich vom Kunden reklamiert, gilt diese Bestätigung als angenommen. Hiervon sind insbesondere die mündliche Absprache betroffen, die nur als verbindlich angesehen werden dürfen, wenn diese durch die Firma schriftlich bestätigt werden. Der Kunde erhält mitunter die Bestätigung direkt vom Leistungsträger, in diesen Fällen hat der Kunde zu überprüfen ob diese Rechung mit der Bestätigung von Extratour Touristik übereinstimmt und Unstimmigkeiten unverzüglich an das Reisebüro/Veranstalter zu melden.
2.0 Teilnehmerkreis Sofern bei den einzelnen Angeboten Teilnehmerbeschränkungen genannt werden, sind diese bindend und Grundlage der Buchungsgültigkeit. Der Anmeldende übernimmt die Gewähr dafür, daß die in der Anmeldung gemachten Angaben über Alter und Staatszugehörigkeit richtig und vollständig sind und erkennt an, dass falsche, unvollständige oder fingierte Angaben jederzeit zum ersatzlosen Ausschluß von dem betreffenden Flug führen und/oder Schadensersatzansprüche der beteiligten Fluggesellschaften bzw. Flugveranstalter oder Vermittler entsprechend den Schadensersatzpauschalen unter Umbuchung/ Rücktritt auslösen können. Insbesondere gilt dies für Jugend-, Studenten-, Ethnic- oder Seniorentarife oder Buchungen für Personen mit einem Mindestalter der Teilnehmer.
3.0 Zahlungen Zusammen mit der Anmeldung ist eine Höhe von 20% des Reisepreises mindestens € 100,- fällig, es sei denn aufgrund von Besonderheiten des Reiseangebotes gibt es anderslautende Bestimmungen. Zum Beispiel bei Flugtickets die sofort auszustellen sind, dann hat auch der Kunden die anteilige Zahlung unverzüglich zu Leisten. Tritt infolge von Verzug der Zahlung die Unmöglichkeit ein, ein Ticket oder eine andere Touristische Leistung noch fristgerecht zu buchen hat der Kunde Schadenersatz zu leisten. Mit der Anzahlung erhält der Kunde im Büro den Sicherungsschein des Veranstalters ausgehändigt. Der Restbetrag ist ohne weitere Anforderung bis spätestens 28 Tage vor Abreise zahlbar, d. h., daß der betreffende Betrag bis zu diesem Termin dem Firmenkonto gutgeschrieben sein muß oder im Ausnahmefall in Bar in unserem Büro eingezahlt wurde. Die Fälligkeitsdaten und Summen sind aus der Rechnung zu ersehen.
Hat die Erfüllung des Vertrages infolge des Verzuges des Kunden für die Firma kein Interesse (z. B. weil gesetzliche, behördliche oder vertragliche Anmelde- oder Zahlungsfristen abgelaufen sind), so kann die Firma vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Ansonsten gilt: Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann die Firma schriftlich oder Telefonisch eine Nachfrist von drei Werktagen setzen mit der Erklärung, daß die Firma nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Steht der Firma ein Schadensersatzanspruch zu, so berechnet sich dieser nach den unter Umbuchung /Rücktritt festgelegten Pauschalen. Zahlungsverzug berechtigt die Firma oder die Fluggesellschaften bzw. den Flugveranstalter zur Stornierung des Fluges. Kunden haben erst nach vollständiger Zahlung Anspruch auf Ihre Reisedokumente.
4.0 Umbuchung/Rücktritt Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden mit einer Neuanmeldung behandelt, wobei die jeweils fälligen Rücktrittskosten für die Stornierte Leistung an das Reisebüro zu zahlen sind, soweit nicht andere Bestimmungen des Leistungsträgers dem wiedersprechen. Jeder gebuchte Kunde hat innerhalb der gesetzlichen Vorschriften das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er dies schriftlich zu tun, der Rücktrittstermin ist der Tag an dem die schriftliche Erklärung an einem Werktag, während der Öffnungszeiten im Reisebüro vorliegt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter oder das Reisebüro Ersatz für die getroffenen Reisebesorgung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter oder die Firma kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, ab dem 59. – 28. Tag vor Reiseantritt 35%, ab dem 27. Tag – 10. Tag vor Reiseantritt 55%, ab dem 9. Tag – 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 80%, bei Nichtantritt (Now-Show) 95% des Reisepreises. Unbenommen bleibt dem Kunden der Nachzuweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle von Flugbuchungen gelten andere Rücktrittskosten, dann hat er die unten aufgeführten Rücktrittskosten bzw. Schadensersatzpauschalen zu begleichen.
Für den Rücktritt von der Reise ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der Fluggesellschaft bzw. dem Flugveranstalter als Datum der Rücktrittserklärung gilt, diese kann auch gegenüber dem Reisebüro erklärt werden. Als Rücktritt gilt außerdem: Nichtantritt der Reise, Ausschluß von der Reise wegen unvollständiger, erschlichener oder fingierter Unterlagen sowie Einreiseverweigerung durch Grenzbehörden. Soweit für die einzelnen Angebote keine anderen Rücktrittsfristen und Rücktrittskosten genannt werden, gelten je nach Flugart folgende Bedingungen.
4.01 NON REF – Nicht Rückerstattbare Tickets, ab Ausstellung 100% des Flugpreises
Bei diesen Tickets sollte der Kunde unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese besonders günstigen Flugtickets erlauben auf keinen Fall ein Umbuchen oder Kostenfreies Stornieren in der Regel weder vor noch nach Abflug oder Änderungen sind mit erheblichen Mehrkosten und Einschränkungen verbunden. Bucht der Kunden einen Linienflug hat er auch alle gebuchten Segmente abzufliegen, derzeit läuft ein Verfahren von Lufthansa gegen einen Kunden der durch den Kauf eines Hin- und Rückfluges günstiger reiste als mit dem One Way wobei er sein Ticket letztendlich nur für ein Flugsegment nutzte. Lufthansa verlangt hier vom Kunden Schadenersatz in Höhe der Flugpreisdifferenz.
Sonstige reservierte Flüge und Linienflügebis 30 Tagen vor Reiseantritt 25% des Reisepreises mindestens € 100,- bis 3 Tagen vor Reiseantritt 75% des Reisepreises mindestens € 100,-; bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises mindestens € 200,-; bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises mindestens € 250,-.
Wird der Kunde auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so richtet sich dieser nach den obigen Pauschalen. Der Schadensbeitrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma, die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
Wir weisen darauf hin, daß sich die Fluggesellschaft und der Flugveranstalter bei Gruppen ab 10 Personen, die sich für einen Flug anmelden, einzelvertraglich gesonderte Rücktrittsbedingungen vorbehalten. Alle Rücktrittskosten sind sofort fällig und zahlbar an uns.
5.0 Rücktritt durch die Fluggesellschaft oder den Flugveranstalter Die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter haben unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen
5.01 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung des Fluges trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere durch sein Verhalten gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält; ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung des Fluges infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar höhere Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter den Vertrag nach a), dann verfällt der volle Flugpreis. Tritt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter gemäß b) oder c) vom Vertrag zurück, so werden dem Reisenden alle einge-zahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Fluggesellschaft oder der Flugveranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der Reisende vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.
Vorbehaltlich anderer Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften/ Flugveranstalter haften der Vermittler und diese bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des gezahlten Reisepreises. Für unverschuldete Ereignisse wird nicht gehaftet.
6.0 Änderung Alle Zeitangaben sind Ortszeiten und sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die im Originalticket oder Online eingetragenen Zeiten. Wir weisen ferner darauf hin, daß sich die Fluggesellschaften und Flugveranstalter aufgrund internationaler Abkommen das Recht vorbehalten, bereits bestätigte Preise zu ändern, oder bereits ausgegebene Tickets vor Abflug nachzubelasten, da in jedem Fall der Tarifpreis des Abflugtages international ausschließlich gültig ist. Fluggesellschaften und Flugveranstalter räumen für diesen Fall kostenloses Rücktrittsrecht ein.
7.0 Mitwirkungspflicht Im Schadensfall und bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach der vorgesehenen Beendigung der Reise der Fluggesellschaft oder dem Flugveranstalter schriftlich anzuzeigen. Alle verjähren einen Monat nach der vorgesehenen Beendigung der Reise. Schaden oder Verlust am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung der Fluggesellschaft anzuzeigen, die darüber eine schriftliche Bestätigung auszustellen hat, welche Anspruchsvoraussetzung ist. Hieraus resultierende Ansprüche müssen innerhalb von sieben Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich der Fluggesellschaft angezeigt werden.
8.0 Verjährungsfristen Ansprüche gem. §651c – 651f BGB hat der Reisende bei Pauschalreisen innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Verjährung dieser Ansprüche endet ein Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht so ist die Verjährung bis zum Tage gehemmt an dem der Veranstalter oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.0 Sonstiges Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich, sind sie kein Deutscher Staats angehöriger haben Sie dies bei Buchung anzugeben um ggf. von Deutschen abweichende Einreisebestimmungen einzuholen. Das gilt auch für das Mitführen aller für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen zu Lasten des Reisenden. Alle Auskünfte unseres Büros erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt. Alle rechtzeitig bestellten Reiseunterlagen liegen in unserem Büro zur Abholung Büro bereit. In Ausnahmefällen kann – das Zusenden der Unterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisenden erfolgen. Reklamationen und Minderungsansprüche müsse neben der Reklamation vor Ort bei der Reiseleitung auch beim Reiseveranstalter schriftlich eingereicht werden. Das Reisebüro ist berechtigt diese Reklamation entgegenzunehmen.
9-01. Gruppenreisen unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl. Je nach Ausschreibung gelten die dort genannten Mindestteilnehmerzahlen, sofern diese nicht erreicht wurde, hat die Firma das Recht die Reise bis 40 (bei Seereisen) oder 30 Tage vor dem Abreisetermin abzusagen.
Extratour Touristik Horst Reitz
Pfützen Straße 10 – D 64347 Griesheim
Tel.: 061 55 – 8 37 10